Die für die Erweiterung des in Veenhusen bestehenden Altenheims in Anspruch genommenen Flächen waren dem unbeplanten Innenbereich gemäß § 34 BauGB zuzuordnen und das Verfahren zur Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. V 30 A im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB durchzuführen. Neben der Bauleitplanung erarbeitete das Planungsbüro einen landschaftspflegerischen Fachbeitrag incl. Eingriffsregelung zum wasserrechtlichen Antrag zum Vorhaben und erstellte in Zusammenarbeit mit einem Partnerbüro ein faunistisches Gutachten (Brutvögel, Fledermäuse).

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