Im Rahmen der vereinfachten Flurbereinigung Arler Hammrich, Landkreis Aurich, hat das Planungsbüro Buhr im Auftrag des Amtes für regionale Landesentwicklung Weser-Ems, Geschäftsstelle Aurich, die Neugestaltungsgrundsätze gemäß § 38 FlurbG (Erläuterungsbericht und Karte) erarbeitet.
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