Der Standort der untersuchten Linde befand sich auf dem Parkplatz des Lidl-Marktes in der Gemeinde Bunde. Im Entwurf des Bebauungsplanes war die Linde gemäß § 9 (1) 25 b BauGB als zu erhalten festgesetzt. Im Stammfußbereich konnte umfangreicher Holzabbau infolge des Befalls mit einem Lackporling (Ganoderma spec.) festgestellt werden. Zur Quantifizierung der vorhandenen Restwandstärken gesunden Holzes im Stammfußbereich wurden Messungen mit dem Resistographen durchgeführt. Diese ergaben keine ausreichenden Restwandstärken mehr. Auch vor dem Hintergrund der sehr hohen Sicherheitserwartung am hochfrequentirten Standort, wurde die Fällung des Baumes empfohlen.
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