+ 64. Änderung des Flächennutzungsplanes

Ziel des Bebauungsplanes Nr. 3.12 „Feuerwehr Collinghorst“ ist die planungsrechtliche Absicherung des neue Feuerwehrstandortes am nördlichen Ortsrand von Collinghorst, Gemeinde Rhauderfehn. Erforderlich wird der Neubau, da nach Prüfung durch die Feuerwehrunfallkasse die Einrichtungen am derzeitigen Standort der Ortsfeuerwehr Collinghorst am Unnerloogsweg als nicht mehr dem Stand der Technik entsprechend eingestuft wurden. Die Plangebietsflächen nördlich des geplanten Feuerwehrgerätehauses sollten einer gemischten Nutzung zugeführt werden. Städtebauliches Ziel innerhalb der gemäß § 6 BauNVO festgesetzten Mischgebietsfläche (MI) ist einerseits in Zukunft insbesondere die wohnungsnahe Daseinsvorsorge (z. B. Ärzte, Einzelhandel, Gastronomie) in Collinghorst zu verbessern, andererseits zusätzlichen Wohnraum außerhalb des traditionellen Einzelhauswohnungsbaus (Wohnungen) zu entwickeln. Die 64. Änderung des Flächennutzungsplanes wurde im Parallelverfahren gemäß § 8 (3) Satz 1 BauGB durchgeführt. Im Umweltbericht wurden die Umweltbelange und die Eingriffsbilanzierung ausführlich behandelt.

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